Beitragsordnung

(Stand März 2022)

1. Eintritt

  • Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag.
  • Bei Neuanmeldungen innerhalb des Kalenderjahres wird der Jahresbeitrag anteilig berechnet.
  • Der Eintritt in den Verein ist zwingend mit der Teilnahme am Bankeinzug verbunden.
  • Der Beitragseinzug erfolgt im Monat März des laufenden Kalenderjahres.
  • Bei späterem Eintritt erfolgt der erste Einzug im Dezember des laufenden Kalenderjahres.
  • Beitragsstaffel:

Jahresbeitrag
Erwachsene € 60
Kinder unter 14 Jahren, passive Mitglieder € 24
Jugendliche unter 18 Jahren, Mitglieder ab 18 Jahren in einer Ausbildung*) € 36
Familienbeitrag **) € 120

*) Schüler, Studenten, Auszubildende, Praktikanten, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst.
**) 2 Erwachsene und mind. 1 Kind/Jugendliche unter 18 Jahren

  • Für Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag über 18 Jahren besteht die Verpflichtung, jährlich – bis spätestens zum 20.02. – eine Kopie eines entsprechenden Ausbildungsnachweises vorzulegen, da ansonsten der Mitgliedsbeitrag eines Erwachsenen eingezogen wird.
  • Asylbewerber und Geflüchtete können auf Antrag an den Vorstand von der Beitragspflicht befreit werden.
  • Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen und Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Das Mitglied haftet dem Verein für sämtliche mit der Beitragseinziehung oder Rücklastschriften verbundenen Kosten.
  • Mit der Anmeldung und der Bezahlung des Beitrages ist jedes Mitglied bei der Deutschen Sporthilfe e. V. versichert.

2. Änderungen

  • Änderungen Ihrer Anschrift, Ihrer Bankverbindung, sowie Änderungen an Ihrem Mitglieder-Status und Abmeldungen senden Sie bitte umgehend …
    • an die Geschäftsstelle:
      • Turnverein von 1903 Volmarstein e. V.
      • Von-der-Recke-Str.1, 58300 Wetter ( Ruhr )
      • Öffnungszeiten: mittwochs 18:00–19:00 Uhr ( außer Ferienzeit )
    • oder per E-Mail an:

3. Kündigung oder Ende der Mitgliedschaft

  • Im Laufe des Jahres mitgeteilte Vereinsaustritte werden zum Ende des laufenden Jahres wirksam.
  • Der Beitrag ist bis zum Ende des Geschäftsjahres zu entrichten, es erfolgt keine anteilige Rückerstattung.
  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich oder auch per E-Mail an die Mitgliederverwaltung ( Adresse siehe oben ) zu richten. Bei Minderjährigen und Jugendlichen ist der Austritt durch den Erziehungsberechtigten vorzunehmen.
  • Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins und satzungsgemäßen Verpflichtungen verstoßen hat. Weiterhin ist ein Ausschluss möglich, wenn das Mitglied auch nach einmaliger erfolgloser schriftlicher Anmahnung des Mitgliedsbeitrags – ggf. die Aufnahmegebühr oder die Kursgebühren/Umlagen – nicht gezahlt hat.
  • Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit des rechtlichen Gehörs zu gewähren. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen.
  • Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis unbeschadet des Anspruches des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen.