Präventionskurse

Diese Kurse sind nach § 20 SGB V zertifiziert. Teilnehmer können somit Kursgebühren als gesundheitsfördernde Maßnahme von den Krankenkassen erstattet bekommen. Die Höhe der Erstattung ist allerdings durch die jeweilige Krankenkasse individuell geregelt.
Eine Teilnahmebestätigung als Nachweis für die Krankenkasse wird erst ab 8 Teilnahmen ausgestellt.