TURNVEREIN VON 1903 VOLMARSTEIN E. V.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Diese Datenschutzerklärung beinhaltet die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“ gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verantwortliche Stelle:
Turnverein von 1903 Volmarstein e. V., Von-der-Recke-Str. 1, 58300 Wetter (Ruhr),
der Vorstand, E-Mail: vorstand@tv-volmarstein.de
Der Verein verarbeitet die nachfolgend beschriebenen Daten bzw. Datenkategorien:
- Mitgliedschaftsinformationen wie z.B. Name, Geburtsdatum, Vereinsein- und -austrittsdatum, Mitgliedschaft in Abteilungen, sportliche Aktivitäten, Erfolge und Ehrungen
- Adress- und Kommunikationsdaten, wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen
- Bankverbindungs- und Beitragszahlungsdaten
- Bescheinigungen über im Zusammenhang mit dem Vereins- bzw. Sportbetrieb absolvierte Schulungen bzw. Qualifizierungen. Funktionsbezogene Daten bei Übernahme von Ämtern und Aufgaben zum Zwecke der Wahrnehmung von Vereins- und Verbandsaufgaben, wie sie sich aus Satzung und Ordnungen des Vereins und seiner Dachorganisationen ergeben.
Diese Informationen werden in den vereinseigenen IT-Systemen gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung folgt aus Art. 6, Abs. 1, lit. b) DSGVO.
Eine darüberhinausgehende Datenverarbeitung kann ggf. nach Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO erfolgen, wenn sie den betroffenen Mitgliedern bekannt gemacht wurde und den Vereinsinteressen dient ohne dass Mitgliederinteressen an der Unterlassung überwiegen würden.
Schließlich kann eine Datenverarbeitung (z.B. bei Fotos und deren Veröffentlichung) auf eine Einwilligung gestützt werden, Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 7 DSGVO. Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig von einem gut informierten Mitglied abgegeben wurde und der Einwilligende darüber informiert wurde, dass er jederzeit ohne nachteilige Folgen mit Wirkung für die Zukunft gegenüber jedem Vereinsvorstand (Kontakt s. Punkt 2) widerrufen kann. Wurde die Einwilligung schriftlich erteilt, ist der Widerruf schriftlich oder elektronisch an den Vorstand zu richten.
Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus den vereinseigenen IT-Systemen gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß steuergesetzlicher Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt und anschließend gelöscht.
Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und ggf. auch Löschung. Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist schriftlich oder elektronisch an den Vorstand zu stellen.
Das Mitglied hat ein Beschwerderecht. Zuständig in Nordrhein-Westfalen ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10,
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Externe Links
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Verarbeitung personenbezogener Daten bei Meldungen interpersoneller Gewalt
(1) Zweck und Anwendungsbereich
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Meldungen über interpersonelle Gewalt ausschließlich zum Zweck:
-
- des Schutzes von Mitgliedern, insbesondere Minderjährigen,
- der Gefahrenabwehr und Prävention weiterer Vorfälle,
- der Durchführung vereinsinterner Maßnahmen,
- der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche.
Die Verarbeitung ist auf das notwendige Maß beschränkt.
(2) Zuständigkeit
(1) Für die Entgegennahme und Dokumentation entsprechender Meldungen ist ausschließlich der geschäftsführende Vorstand oder eine vom Vorstand schriftlich benannte Vertrauensperson zuständig.
(2) Abteilungsleitungen, Trainerinnen und Trainer sind verpflichtet, entsprechende Hinweise unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten und keine eigenständige Vorfalldatei zu führen.
(3) Art und Umfang der Dokumentation
(1) Dokumentiert werden nur solche Informationen, die zur Aufklärung und Bewertung des Vorfalls erforderlich sind, insbesondere:
-
-
- Name der betroffenen und ggf. beschuldigten Person,
- Datum, Ort und Art des gemeldeten Vorfalls,
- wörtliche Aussagen (kenntlich gemacht),
- eigene Beobachtungen,
- ergriffene Maßnahmen.
-
(2) Die Dokumentation erfolgt sachlich, wertungsfrei und unter klarer Trennung von Tatsachen und Einschätzungen.
(4) Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von:
-
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Vereins an Schutz und Rechtsverteidigung),
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, insbesondere Schutz Minderjähriger),
- Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO (Rechtsansprüche),
- ggf. Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO bei arbeits- oder dienstrechtlichem Bezug.
(5) Speicherung und Zugriff
(1) Die Dokumentation wird getrennt von der allgemeinen Mitgliederverwaltung geführt.
(2) Bei digitaler Speicherung erfolgt die Ablage in einem gesonderten, passwortgeschützten und verschlüsselten Bereich.
(3) Bei papiergebundener Dokumentation erfolgt die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis, zu dem ausschließlich die nach Absatz 2 benannten Personen Zugang haben.
(4) Eine Speicherung auf privaten Endgeräten ohne geeignete Schutzmaßnahmen ist unzulässig.
(6) Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur:
-
- mit Einwilligung der betroffenen Person,
- bei gesetzlicher Verpflichtung,
- bei akuter Gefährdungslage,
- zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Vereins im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen.
Jede Weitergabe ist zu dokumentieren.
(7) Speicherdauer und Überprüfung
(1) Die Speicherung erfolgt nur solange, wie sie zur Zweckerreichung erforderlich ist – jedoch mindestens 10 Jahre.
(2) Soweit Vorwürfe straf- oder zivilrechtlich relevant sein können, erfolgt die Speicherung mindestens bis zum Ablauf einschlägiger gesetzlicher Verjährungsfristen.
(3) Die zuständige Stelle prüft einmal jährlich die weitere Erforderlichkeit der Speicherung und dokumentiert diese Prüfung.
(4) Nach Wegfall des Speicherzwecks werden die Daten datenschutzgerecht gelöscht bzw. Papierunterlagen datenschutzkonform vernichtet.
(8) Transparenz und Betroffenenrechte
Betroffene Personen werden über die Verarbeitung ihrer Daten informiert, soweit dadurch der Schutzzweck nicht gefährdet wird.
Die gesetzlichen Rechte nach der DSGVO bleiben unberührt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Vereins entgegenstehen.
